Hornissen- und Wespenberater

Hornissen- und Wespenberater





Beschreibung Hornissen- und Wespenberater

Zuständigkeit Landratsamt Herr Mertl (0861/58-379), Frau Kagleder (0861/58-334) und Frau Antwerpen (0861/58-355).

Umgang mit Hornissen und Wespen

Die Hornisse zählt in Deutschland zu den besonders geschützten Tierarten. Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, bewohnte Nester von wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten, wie Hornissen, Wildbienen und Hummeln zu zerstören. Hornissen bauen ihre Nester bevorzugt in Hohlräumen. Da die natürlichen Nistmöglichkeiten wie hohle Bäume immer seltener werden, suchen sie sich Ersatznisträume in Dachböden und Schuppen, unter Holzverkleidungen an Fassaden, in Vogelnistkästen oder Rollladenkästen.  Normalerweise lässt sich mit Hornissen recht gut auskommen, da sie dem Essenstisch fernbleiben und nur wenige Monate (Juni bis Oktober) aktiv sind. Beim ersten Frost sterben Hornissen- und Wespennester ab. Als natürliche Feinde von Wespen, Bremsen und Stechmücken bringen sie dem menschlichen Nachbarn zudem eine Erleichterung in den warmen Sommertagen.

Probleme mit Hornissen?

Für den Fall, dass sich ein Hornissenvolk an einer kritischen Stelle niedergelassen hat, stehen im Landkreis Traunstein ehrenamtliche Hornissenberater zur Verfügung, die sich die Situation vor Ort ansehen und praxisnahe Lösung suchen. Die Vermittlung dieser ehrenamtlichen Hornissenberater erfolgt über folgende Ansprechpartner bei der Naturschutzbehörde:

 

Sollte in Ausnahmefällen die Umsiedlung eines Nestes notwendig und möglich sein, muss dafür eine Ausnahmegenehmigung bei der Naturschutzbehörde beantragt werden (die Umsiedlung wird von den Hornissenberatern des Landkreises kostenlos vorgenommen).

Eine Abtötung eines Hornissenvolkes ist nur in ganz speziellen Ausnahmefällen zulässig und bedarf ebenfalls einer vorherigen Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde. Die Abtötung wird nicht von den Hornissenberatern vorgenommen; hierfür müsste eine entsprechende Fachfirma (Schädlingsbekämpfer) beauftragt werden.

 

Probleme mit Wespen?

Im Gegensatz zur Hornisse unterliegen die übrigen bei uns vorkommenden sozialen Faltenwespenarten keinem besonderen Schutz nach dem Naturschutzrecht. Die Nester dieser Wespenarten dürfen aber auch nicht ohne vernünftigen Grund, d. h. nur in besonderen Gefährdungssituationen beseitigt oder zerstört werden. Eine behördliche Ausnahmegenehmigung ist jedoch nicht erforderlich.

Sollte ein wichtiger Grund (z.B. Gefahrenabwehr) gegeben sein, der die Abtötung des Volkes notwendig macht, wird die Beauftragung eines fachkundigen Schädlingsbekämpfers angeraten.

Wir möchten darauf hinweisen, dass lediglich die Deutsche und die Gemeine Wespe für den Menschen lästig sind, da sie sich am Küchentisch aufhalten und große Staaten bilden. Sie sind Dunkelbrüter und bauen ihre Nester vorwiegend in Hohlräumen wie Wandverkleidungen, Dachstühlen, Rollladenkästen oder Mäusenestern. Bei freihängenden Nestern handelt es sich regelmäßig um friedfertige Wespenarten wie die sächsische Wespe oder die Feldwespe.

Für die Feststellung, um welche Wespenart es sich handelt, steht die Naturschutzbehörde mit seinen Hornissenberatern gerne zur Verfügung. Eine Abtötung wird jedoch nicht veranlasst.

 

Adresse

Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein


Hornissen- und Wespenberater im Landratsamt Traunstein
Telefon: 0861/580
E-Mail:
https://www.traunstein.com

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