Hornissen- und Wespenberater
Hornissen- und Wespenberater
Zuständigkeit Landratsamt Herr Mertl (0861/58-379), Frau Kagleder (0861/58-334) und Frau Antwerpen (0861/58-355).
Umgang mit Hornissen und Wespen
Probleme mit Hornissen?
Für den Fall, dass sich ein Hornissenvolk an einer kritischen Stelle niedergelassen hat, stehen im Landkreis Traunstein ehrenamtliche Hornissenberater zur Verfügung, die sich die Situation vor Ort ansehen und praxisnahe Lösung suchen. Die Vermittlung dieser ehrenamtlichen Hornissenberater erfolgt über folgende Ansprechpartner bei der Naturschutzbehörde:
Sollte in Ausnahmefällen die Umsiedlung eines Nestes notwendig und möglich sein, muss dafür eine Ausnahmegenehmigung bei der Naturschutzbehörde beantragt werden (die Umsiedlung wird von den Hornissenberatern des Landkreises kostenlos vorgenommen).
Eine Abtötung eines Hornissenvolkes ist nur in ganz speziellen Ausnahmefällen zulässig und bedarf ebenfalls einer vorherigen Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde. Die Abtötung wird nicht von den Hornissenberatern vorgenommen; hierfür müsste eine entsprechende Fachfirma (Schädlingsbekämpfer) beauftragt werden.
Im Gegensatz zur Hornisse unterliegen die übrigen bei uns vorkommenden sozialen Faltenwespenarten keinem besonderen Schutz nach dem Naturschutzrecht. Die Nester dieser Wespenarten dürfen aber auch nicht ohne vernünftigen Grund, d. h. nur in besonderen Gefährdungssituationen beseitigt oder zerstört werden. Eine behördliche Ausnahmegenehmigung ist jedoch nicht erforderlich.
Sollte ein wichtiger Grund (z.B. Gefahrenabwehr) gegeben sein, der die Abtötung des Volkes notwendig macht, wird die Beauftragung eines fachkundigen Schädlingsbekämpfers angeraten.
Wir möchten darauf hinweisen, dass lediglich die Deutsche und die Gemeine Wespe für den Menschen lästig sind, da sie sich am Küchentisch aufhalten und große Staaten bilden. Sie sind Dunkelbrüter und bauen ihre Nester vorwiegend in Hohlräumen wie Wandverkleidungen, Dachstühlen, Rollladenkästen oder Mäusenestern. Bei freihängenden Nestern handelt es sich regelmäßig um friedfertige Wespenarten wie die sächsische Wespe oder die Feldwespe.
Für die Feststellung, um welche Wespenart es sich handelt, steht die Naturschutzbehörde mit seinen Hornissenberatern gerne zur Verfügung. Eine Abtötung wird jedoch nicht veranlasst.