Das Finanzamt Traunstein informiert, daß sich der bayerische Vordruck „Grundsteueränderungsanzeige“ (BayGrSt 5) und die dazugehörige Ausfüllanleitung geändert haben. Diese können unter dem Link http://www.grundsteuer.bayern unter dem Punkt „Anzeigen von Änderungen“ abgerufen werden.
Folgende Änderungen müssen z.B. mitgeteilt werden:
-wenn Baumaßnahmen durchgeführt werden,
-wenn sich die Größe der Fläche geändert hat oder
-wenn eine Nutzung geändert hat
Die Änderung muß beim Finanzamt Traunstein bis zum 31.03. des Folgejahres der Änderung vorliegen.
z.B. Anbau eines Wintergarten im Jahr 2024; Anzeige der Änderung beim Finanzamt bis 31.03.2025
https://www.unterwoessen.de/storage/sites/5/2023/03/sommer-oberwoessen-we-7.jpg11241500adminhttps://www.unterwoessen.de/storage/sites/5/2022/09/logo.pngadmin2024-12-27 13:41:302024-12-27 13:41:30Festgottesdienst in Oberwössen
https://www.unterwoessen.de/storage/sites/5/2024/12/pfarrkirche-st-martin-suedwest-17_bearb_13.jpeg533800adminhttps://www.unterwoessen.de/storage/sites/5/2022/09/logo.pngadmin2024-12-27 13:39:322024-12-27 13:39:32Festgottesdienst in Unterwössen
https://www.unterwoessen.de/storage/sites/5/2024/09/index_9_bearb_9.jpg176264adminhttps://www.unterwoessen.de/storage/sites/5/2022/09/logo.pngadmin2024-12-13 10:58:432024-12-14 06:16:08Standkonzert der Musikkapelle Wössen beim Schafabtrieb