Grundsteuer – Änderungsanzeige

Das Finanzamt Traunstein informiert, daß sich der bayerische Vordruck „Grundsteueränderungsanzeige“ (BayGrSt 5) und die dazugehörige Ausfüllanleitung geändert haben. Diese können unter dem Link http://www.grundsteuer.bayern unter dem Punkt „Anzeigen von Änderungen“ abgerufen werden.

 

Folgende Änderungen müssen z.B. mitgeteilt werden:

-wenn Baumaßnahmen durchgeführt werden,

-wenn sich die Größe der Fläche geändert hat oder

-wenn eine Nutzung geändert hat

Die Änderung muß beim Finanzamt Traunstein bis zum 31.03. des Folgejahres der Änderung vorliegen.

z.B. Anbau eines Wintergarten im Jahr 2024; Anzeige der Änderung beim Finanzamt bis 31.03.2025