Das Finanzamt Traunstein informiert, daß sich der bayerische Vordruck „Grundsteueränderungsanzeige“ (BayGrSt 5) und die dazugehörige Ausfüllanleitung geändert haben. Diese können unter dem Link http://www.grundsteuer.bayern unter dem Punkt „Anzeigen von Änderungen“ abgerufen werden.
Folgende Änderungen müssen z.B. mitgeteilt werden:
-wenn Baumaßnahmen durchgeführt werden,
-wenn sich die Größe der Fläche geändert hat oder
-wenn eine Nutzung geändert hat
Die Änderung muß beim Finanzamt Traunstein bis zum 31.03. des Folgejahres der Änderung vorliegen.
z.B. Anbau eines Wintergarten im Jahr 2024; Anzeige der Änderung beim Finanzamt bis 31.03.2025
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